Mit der Gesundheit, lässt sich’s besser leben.

Aktuelle Informationen

Liebe Gäste und Freunde des Parkhotel Gütersloh,

wir freuen uns sehr, Sie bei uns weiterhin willkommen heißen zu dürfen.
Bei uns im Haus gilt entsprechend der Landesverordnung des Landes NRW die 2G-Regelung (Geimpft, Genesen).

Bitte denken Sie an Ihren Impf-, oder Genesungsnachweis, weil Ihre und unsere Gesundheit uns sehr am Herzen liegt und Sie sich bei uns sicher und wohl fühlen sollen!

Ihr Team vom Parkhotel Gütersloh
#gemeinsamgegencorona

Informationen zu Abläufen, Hygiene und Reservierung
Um die Ausbreitung des Corona-Virus im Kreis Gütersloh weiter einzudämmen, hat das Land NRW besondere Regeln für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aufgestellt. Hier können Sie sich vor dem Besuch über den Ablauf informieren. Wir versuchen, Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus wie gewohnt so angenehm wie möglich zu machen. Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen oder besondere Wünsche haben. Unser Job ist es, Sie zu verwöhnen – auch und gerade jetzt!

Was muss ich als Gast beachten

  • Es gelten die Regeln der jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW: 2G – Geimpft oder genesen.
  • Bitte halten Sie Ihr Impfzertifikat sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
  • Bitte reservieren Sie Ihren Tisch vorab telefonisch unter (05241) 8770.
  • Bitte desinfizieren Sie sich Ihre Hände mit dem am Eingang bereitstehenden Desinfektionsmittel


Wie werde ich als Gast geschützt?

  • Auch in den Restaurants und Bars halten wir den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Die Tische stehen entsprechend weit auseinander, Desinfektionsmittel stehen zur Handdesinfektion bereit.
  • Unser Servicepersonal bringt Sie zu Ihrem Tisch.
  • Unser Küchenpersonal arbeitet unter den höchsten Hygienevorschriften und desinfiziert sich regelmäßig die Hände.
  • Unsere Speisekarten bieten wir laminiert an, sie werden nach jeder Nutzung gründlich desinfiziert.
  • Sie können gerne kontaktlos per EC- oder Kreditkarte bezahlen.

Allgemeine Schutzmaßnahmen in unseren Hotels.

  • Covid19 Selbsttest inkl. Datenblatt, FFP2 Masken und Handdesinfektionssticks gegen Gebühr für Hotelgäste
  • Bereitstellung Covid19 Selbsttest für alle Mitarbeiter
  • Mundschutzpflicht (FFP2- oder OP-Masken) gilt für alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Gäste gemäß der
    Bestimmungen im jeweiligen Bundesland: Bei Bedarf halten wir Mundschutzmasken für unsere Gäste bereit
  • Desinfektionsdispenser in den Toilettenräumen
  • Regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen (Türklinken, Fahrstuhlruftaste, Counterflächen an Rezeptionen, Bar etc.)
  • Regelmäßiges Lüften der öffentlichen Bereiche
  • Maximale Anzahl von zwei Personen für gleichzeitige Fahrstuhlnutzung (ausgenommen Familien)
  • Auf Hygiene-Verhaltensregeln wird durch Aushänge an zentralen Punkten aufmerksam gemacht


Hier auf unserer Webseite halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

Es gelten die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.